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Patienten-Info 

Patienten mit Unfall- oder Krankenversicherung:

Nachdem Ihr Arzt Ihnen Physiotherapie verschrieben hat, melden Sie sich bei uns für einen Termin.

Ihre Behandlungsserie von 9 Sitzungen/Verordnung wird von Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Unfallversicherung getragen. Am Ende dieser Serie senden wir die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse bzw. Unfallversicherung. Sie erhalten nach einer gewissen Zeit die Abrechnung Ihrer Krankenkasse für den Selbstbehalt.

 

Weiterbehandlung:

Wenn sich zeigt, dass 9 Behandlungen nicht genügen, werden wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Arzt die Weiterführung der Therapie abklären. Je nach Situation können auch wir diese Aufgabe für Sie übernehmen. Ihr Arzt wird bei Einverständnis zur Weiterführung eine neue Verordnung ausstellen. Für weitere Serien gilt dasselbe Verfahren.

 

Qualifikation:

Sie haben das Recht auf freie Wahl Ihres Physiotherapeuten. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber, er wird Sie dann an den von Ihnen bevorzugten Physiotherapeuten vermitteln.

 

Schweigepflicht:

Physiotherapeuten unterstehen der Schweigepflicht. Es wird Ihrer Versicherung oder Krankenkasse ohne Ihr Einverständnis keine Auskunft unsererseits gegeben. Gegenüber dem überweisenden Arzt ist die Schweigepflicht aufgehoben.

Alle unsere Patienten können jederzeit die eigenen Berichte und Behandlungsunterlagen einsehen - Offenheit ist die Grundlage des Vertrauens.

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